Der Bundesgerichtshof verkündet heute um 9 Uhr eine Grundsatzentscheidung zur Wirecard-Pleite. Deutschlands höchstes Zivilgericht klärt, ob geschädigte Aktionäre Geld aus der Insolvenzmasse als einfache Gläubiger beanspruchen können. Das Urteil betrifft rund 50.000 Wirecard-Aktionäre mit Schadenersatzforderungen von insgesamt 8,5 Milliarden Euro.
Die Dimension des Falls zeigt die Brisanz: Allen Wirecard-Gläubigern zusammen stehen Forderungen von 15,4 Milliarden Euro zu. Die Insolvenzmasse beträgt jedoch nur etwa 650 Millionen Euro. Jeder Gläubiger wird daher unabhängig von der Rangfolge nur einen Bruchteil seiner Forderung erhalten.
Insolvenzverwalter Michael Jaffé lehnt die Aktionärsforderungen ab. Er argumentiert, Gläubiger wie Banken und ehemalige Beschäftigte hätten Vorrang, weil Wirecard ihnen direkte Zahlungen schulde. Aktionäre hätten dagegen weder Geld verliehen noch Dienstleistungen erbracht, sondern lediglich Kursverluste erlitten. Eine Berücksichtigung sei nur denkbar, falls nach Befriedigung aller anderen Gläubiger noch Gelder übrig blieben – was Jaffé für unwahrscheinlich hält.
Vorwurf der Täuschung
Die Vermögensverwaltung Union Investment fordert knapp zehn Millionen Euro von der Wirecard-Insolvenzmasse. Das Unternehmen wirft Wirecard vor, jahrelang ein nicht existierendes Geschäftsmodell vorgetäuscht und die Finanzlage falsch dargestellt zu haben. Hätten Anleger die Wahrheit gekannt, hätten sie keine Aktien gekauft und stünden ihnen nun Schadenersatz für die Verluste zu.
Das Oberlandesgericht München hatte im September 2024 überraschend zugunsten der Aktionäre entschieden. Die Richter befanden, Aktionäre könnten ihre Schadenersatzansprüche als einfache Insolvenzforderungen geltend machen. Wirecard hatte nach jahrelangen Scheinbuchungen in Milliardenhöhe im Jahr 2020 Insolvenz angemeldet. Das BGH-Urteil ist nun die höchstrichterliche Klärung dieser Rechtsfrage.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.














