Rammbock-Abschiebung: Verfassungsgericht rügt Polizeivorgehen

upday.com 2 godzin temu
Karlsruhe hat die Anforderungen an Durchsuchungen im Rahmen von Abschiebungen geprüft. (Archivbild) Uli Deck/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebungspraxis deutscher Behörden in einem wichtigen Punkt korrigiert. Die Richter gaben einem Mann Recht, der sich gegen das gewaltsame Eindringen der Polizei in sein Zimmer gewehrt hatte. Das Gericht stellte klar: Solche Maßnahmen sind Durchsuchungen und erfordern einen richterlichen Beschluss – fehlt dieser, verletzt das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und der Verein Pro Asyl hatten die Verfassungsbeschwerde des Mannes unterstützt. Im September 2019 waren Polizisten mit einem Rammbock frühmorgens in das Zimmer des Asylbewerbers aus Guinea in einem Berliner Übergangswohnheim eingedrungen. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, er sollte nach Italien abgeschoben werden. Die Beamten klopften an die Tür, erhielten keine Antwort und brachen sie dann auf – ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

Die rechtliche Streitfrage

Das Aufenthaltsgesetz erlaubt der Polizei, zum Zwecke einer Abschiebung ein Zimmer ohne Durchsuchungsbeschluss zu betreten, wenn Tatsachen dafür vorliegen, dass sich die gesuchte Person dort aufhält. Strittig war die Frage: Hatte die Polizei hier nur betreten oder durchsucht?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sah keine Durchsuchung, weil keine Suchhandlung stattgefunden habe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage ebenfalls ab.

Karlsruher Klarstellung

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun anders. Wenn ein Betroffener zum Zwecke der Abschiebung in seinem Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft aufgesucht wird, liegt grundsätzlich eine Durchsuchung vor – solange vor der Maßnahme nicht sicher ist, wo sich die Person aufhält.

Die zuständige Kammer hob das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg auf und verwies die Sache zurück an das Gericht. Das Aktenzeichen lautet 2 BvR 460/25. Das Urteil klärt die rechtlichen Grenzen für Polizeieinsätze in Geflüchtetenunterkünften und stärkt den Schutz der Grundrechte auch bei Abschiebungen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.

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