Das Amtsgericht Würzburg hat den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Geldwäsche und Nötigung zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 190 Euro verurteilt. Der 24-Jährige wurde vom Vorwurf der Volksverhetzung und versuchten Nötigung freigesprochen. Falls das Urteil rechtskräftig wird, gilt Halemba als vorbestraft – der Eintrag würde im Führungszeugnis erscheinen. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert: 240 Tagessätze à 215 Euro. Staatsanwalt Tobias Kostuch sah die Vorwürfe der Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchten Nötigung als erwiesen an. Halembas Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert.
Die Vorwürfe im Detail
Der Prozess lief seit dem 7. Januar vor einem Jugendschöffengericht, da Halemba zum Zeitpunkt der Geldwäsche-Vorwürfe unter das Jugendstrafrecht fiel. Eine Staatsschutzermittlerin hatte bei Durchsuchungen in Halembas Zimmer einer Würzburger Burschenschaft belastendes Material entdeckt: einen USB-Stick mit mehr als 30 Reden von Adolf Hitler und Joseph Goebbels, Marschlieder mit NS-Bezug sowie Rechtsrock-Musik teils antisemitischen Inhalts von verbotenen Bands.
An einer Pinnwand hing ein SS-Befehl. Die Ermittlerin sagte aus: «Der hing an einer Pinnwand auf Augenhöhe. Das war der einzige Gegenstand an dieser Pinnwand.» In der Nähe des USB-Sticks lag eine geladene Schreckschusswaffe.
Der Geldwäsche-Vorwurf bezog sich auf verdächtige Transaktionen von Halembas Konto im Juli 2022 auf ein Konto im Baltikum. Das Geld soll aus Betrugstaten eines Dritten stammen. Bei der Nötigung ging es um einen befreundeten Anwalt, der über etwa 30 Minuten nächtens unter Druck gesetzt worden sein soll.
Reaktion der AfD
AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka kündigte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur eine Prüfung für den Fall einer rechtskräftigen Verurteilung an: «Der Landesvorstand wird im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung den Sachverhalt satzungsgemäß prüfen. Ob ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet wird, hängt dabei nicht schematisch, sondern vom konkreten Urteil, dem Tatbestand, dem Strafmaß sowie dem Bezug zur Parteitätigkeit ab.»
Die AfD-Fraktion im Landtag hat Halemba bislang weitgehend unterstützt. Er behält sein Landtagsmandat.
Halembas Verteidigung
Halemba und seine Anwälte stellten das Verfahren als politisch motiviert dar. In seinem Schlusswort sagte der Abgeordnete: «Es geht hier darum, mit Schmutz zu werfen (...) und eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren.» Die Verteidigung bestritt Halembas Beteiligung an den vorgeworfenen Taten weitgehend oder charakterisierte die Vorfälle als strafrechtlich nicht relevant.
Halemba war im Oktober 2023 als jüngster Abgeordneter in den bayerischen Landtag eingezogen. Er gilt als Rechtsaußen in der bayerischen AfD.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.














