Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Amazon eine juristische Niederlage beschert. Die Richter erklärten eine Klausel für ungültig, die dem Online-Händler erlaubte, die Preise für die Prime-Mitgliedschaft ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden zu erhöhen. Die im September 2022 umgesetzte Preiserhöhung ist damit unzulässig.
Amazon hatte damals die monatliche Gebühr von 7,99 Euro auf 8,99 Euro angehoben. Die jährliche Zahlung stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro. Das Unternehmen begründete den Schritt mit gestiegenen Kosten und berief sich auf die nun verworfene Klausel in den Geschäftsbedingungen.
Bereits im Januar hatte das Landgericht Düsseldorf die Regelung für unwirksam erklärt. Amazon legte Berufung ein und scheiterte nun auch in der zweiten Instanz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - eine Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen.
Millionen-Rückforderungen möglich
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die geklagt hatte, plant nun eine Sammelklage. Prime-Kunden könnten die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern. Bei Jahreszahlern geht es um bis zu 62,70 Euro, bei monatlicher Zahlung um bis zu 28 Euro. Angesichts der Millionen deutscher Prime-Nutzer könnte Amazon eine dreistellige Millionensumme drohen.
Amazon reagierte zurückhaltend. Das Unternehmen wolle das Urteil «gründlich prüfen und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte einlegen». Man habe die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht informiert.
Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, wertete das Urteil als «wichtiges Signal für Verbraucher». Eine Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei unzulässig. «Unternehmen dürfen Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen», betonte er.
Hinweis: Dieser Artikel wurde mit Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt.











